FAQ
Sie planen, ein Objekt in Holz zu errichten, haben als Architekt oder Bauherr noch Fragen dazu? Dieser Bereich wird laufend erweitert. Finden Sie eine Antwort nicht, richten Sie Ihre Frage bitte an info@lignum-zentral.ch. Weiterführende Informationen finden Sie ausserdem auf der Seite Schweizer Holz.
Nur geringfügig. In den Ausschreibungsunterlagen muss dieser Punkt explizit erwähnt werden. Dies ergibt in der Regel einen Mehrpreis.
Der Wunsch nach einheimischem Holz wird in den meisten Fällen durch den Bauherrn formuliert. Viele Architekten arbeiten regelmässig mit den gleichen Holzbauern zusammen und wissen daher um den Einsatz von lokalem Holz. Natürlich setzt das voraus, dass der Bauherr bereit ist, allfällige Mehrkosten zu tragen.
Danach wendet sich der Architekt an den jeweiligen Holzbauer mit dem Auftrag, lokales Holz zu bestellen und zu verwenden.
Danach wendet sich der Architekt an den jeweiligen Holzbauer mit dem Auftrag, lokales Holz zu bestellen und zu verwenden.
Ja. Grundsätzlich kann er das. Dabei unterstützen können ihn die Akteure der Holzkette. Der Bauherr muss dabei einen Zeitvorlauf einplanen, da die Trocknung von allenfalls noch nicht gefälltem Material miteinbezogen werden muss.
Ja. Man muss ihn darauf aufmerksam machen, dass zwingend eine Position für die Ausführung in Schweizer Holz ausgeschrieben wird.
Der Unternehmer hat den Nachweis zu erbringen, von wo er sein Material bezogen hat.
Vor allem den Architekten ist das Label ein Begriff. Bei Bauherren, die sich nicht explizit mit Holz im weitesten Sinne beschäftigen, ist der Begriff eher unbekannt. Jedoch ist ein wachsendes Interesse besonders bei der jüngeren Generation auszumachen.
Schlussendlich geht es bei dieser Frage leider immer sehr schnell um die Kosten. Wie weit ist ein Bauherr, ist eine Bauherrin bereit, einen Mehrpreis für lokale Rohstoffe und Unternehmen zu zahlen oder nicht?
Ja, das ist gut möglich. Allerdings ist dies meist aufwendiger, da das Holz nicht einfach so irgendwo liegt und zuerst auch der Forst noch aktiv werden muss. Es darf aber immer mehr festgestellt werden, dass gerade Gemeinden oder Kooperationen daran interessiert sind, ihr eigenes Holz zu verbauen. In diesem Fall gilt es, das Submissionsgesetz zu beachten, aber auch die wichtigen Akteure früh ins Boot zu holen und zusammen das Vorgehen, die Ausschreibung und vor allem die Schnittstelle Forst/Sägerei/Holzbauer zu definieren.
Ja. Grundsätzlich kann er das. Dabei unterstützen können ihn die Akteure der Holzkette. Der Bauherr muss dabei einen Zeitvorlauf einplanen, da die Trocknung von allenfalls noch nicht gefälltem Material miteinbezogen werden muss.
Wenn man als Bauherr Interesse an Schweizer Holz hat, kann man sich als Erstes auf der Homepage www.holz-bois-legno.ch/de oder www.holz-bois.ch/schweizer-holz/label-schweizer-holz grundlegend informieren. Dort hat man auch die Möglichkeiten, entsprechende Anbieter zu finden. Wenn diese Informationen die Vorstellungen bestärken, ist es wichtig, dass man sein Interesse den Architekten, dem Holzbauer oder Holzbauingenieur mitteilt und eben die Herkunft des Holzes als einen Teil der Bestellung definiert. Die Fachplaner haben damit den Auftrag, in den Ausschreibungsunterlagen die gewünschte Herkunft zu verlangen und am Ende auch nachweisen zu lassen.
Für ein 0815-Objekt gibt es nichts Spezielles zu beachten. Die Vorlaufzeiten unterscheiden sich heute kaum noch und die Holzwirtschaft ist gut in der Lage, Schweizer Holz zu liefern. Wichtig ist zu wissen, dass nicht alle Holzwerkstoffe auf dem Markt in Schweizer Holz verfügbar sind. So ist z. B. die oft eingesetzte OSB-Platte nur im Ausland erhältlich. Etwas anders sieht es aus, wenn das Holz aus einer ganz bestimmten Region stammen soll. In diesem Fall ist der Markt kleiner und die Vorlaufzeiten und die nötigen Abklärungen grösser.
Ja, das ist gut möglich. Allerdings ist dies meist aufwendiger, da das Holz nicht einfach so irgendwo liegt und zuerst auch der Forst noch aktiv werden muss. Es darf aber immer mehr festgestellt werden, dass gerade Gemeinden oder Kooperationen daran interessiert sind, ihr eigenes Holz zu verbauen. In diesem Fall gilt es, das Submissionsgesetz zu beachten, aber auch die wichtigen Akteure früh ins Boot zu holen und zusammen das Vorgehen, die Ausschreibung und vor allem die Schnittstelle Forst/Sägerei/Holzbauer zu definieren.
Die Vorgaben sind im Reglement festgehalten. Grundsätzlich kann man den gesamten Holzbau, nur der Systemholzbau/das Tragwerk oder die Fassade nach dem Label erstellen und zertifizieren lassen. Dabei gibt es die Möglichkeit, den Nachweis nach Volumen oder Gewicht zu erstellen. Natürlich muss dabei die Herkunft der verschiedenen Hölzer nachgewiesen werden können.
Richtig markante Unterschiede gibt es nicht. Zu beachten ist, wie schon erwähnt, dass nicht alle Holzwerkstoffe oder Bauteile in Schweizer Holz erhältlich sind und beim Entwurf des Tragwerks darauf geachtet werden muss, wenn die Bestellung eindeutig ist. Ein Thema ist zudem die Holzqualität von sichtbaren Holzbauteilen. Z. B. sichtbare Decken in Schweizer Holz werden kaum in gleicher Oberflächenqualität (z. B. Astigkeit) geliefert werden können, wie vergleichbare Produkte aus dem Ausland.